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E-Rechnung

Schneelandschaft

Liebe Mandanten,

wie Sie sicher schon aus der Presse und anderen Medien mitbekommen haben, startet ab dem 1.1.2025 die E-Rechnung.

Wir haben Ihnen unter "Tools" - "Nützliche Formulare" unser Rundschreiben mit allen wichtigen Infos auf die Homepage gestellt. Mit diesem Schreiben können Sie sich einen Überblick verschaffen um was es geht und was für die Zukunft geplant ist.

Ergänzend möchten wir Ihnen hier ein paar Stichworte an die Hand geben, damit Sie einen kurzen Überblick über die ToDo`s haben:

Die E-Rechnung (d.h. ein Dokument in einem strukturierten elektronischen Format – keine einfache PDF!) gilt ab 1.1.2025 im unternehmerischen Bereich (B2B)

Sie wird schrittweise eingeführt:

Ab dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen empfangen können! Es gibt unterschiedliche Formate. Wenn es eine ZUGFeRD Rechnung ist, ist diese über die angehängte PDF lesbar. Bei den anderen Formaten (i.d.R. XRechnung), brauchen Sie dazu einen entsprechenden Viewer (diese werden sicher in den nächsten Wochen vermehrt im Internet angeboten werden – auch kostenlos (z.B. (ohne Gewähr) „Quba-Viewer“). Diese Rechnung können Sie entweder ausdrucken und in die Buchhaltung hängen oder, wenn Sie Nutzer von Unternehmen Online (UO) sind, direkt in UO hochladen. Zum Empfang dieser Rechnungen ist es ratsam ein eigenes E-Mail-Postfach anzulegen (z.B. Rechnung@Musterfirma.de) 

Vom 1.1.2025 – 31.12.2026 läuft eine Übergangsphase, in der Sie selber noch keine E-Rechnungen stellen müssen. In dieser Phase können Sie sich technisch vorbereiten und jederzeit auf E-Rechnung umstellen. Ab dem 1.1.2027 ist die Ausstellung von E-Rechnungen dann verpflichtend. Ausnahme: Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000€ sind erst ab dem 1.1.2028 verpflichtet.

Deshalb die erste Botschaft:

Lassen Sie sich nicht von dem Hype in den Medien verunsichern. Sie haben jetzt genug Zeit zur Umstellung. Die Softwareanbieter müssen ja auch erst einmal ihre ganzen Programme umstellen und Lösungen suchen. Insgesamt ist die E-Rechnung ein wichtiger Schritt Richtung Digitalisierung. Die Übergangsphasen werden aber sicher auch viele Herausforderungen bereithalten. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrem Softwareanbieter. Wir stehen für Fragen natürlich auch jederzeit zur Verfügung. Durch die E-Rechnung werden sich die Abläufe in der Buchhaltung verändern müssen.

Zweite Botschaft:

Bedenken Sie bitte, dass die E-Rechnung ein Dokument der Buchhaltung ist und entsprechend 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Dies kann nicht durch einen Papier–Ausdruck erledigt werden. Maßgebend ist die Datei! Diese muss revisionssicher archiviert werden! Dafür wird man Lösungen suchen müssen. (Outlook oder der Explorer sind (bisher) keine Archive!!!) Wenn die Buchhaltung bei uns über Unternehmen Online läuft, ist das ein revisionssicheres Archiv. Alternativ gibt es Datenarchive von diversen Anbietern.

Alles Weitere zur E-Rechnung finden Sie im besagten Rundschreiben.

Kommen Sie mit Fragen gerne auf uns zu!

Mit freundlichen Grüßen Ihr Burgert & Kollegen Team

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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